Nur für Seegefahr Bedeutung

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Nur für Seegefahr

Nur für Seegefahr Logo #42295Nur für Seegefahr , im deutschen Handelsgesetzbuch (Art. 853) die Klausel, wonach im Seeversicherungswesen der Versicherer alle Gefahren mit alleiniger Ausnahme der Kriegsgefahr tragen soll. Die Klausel steht in einem wesentlichen Gegensatz zu der in den Seeversicherungspolicen gleichfalls vorkommenden Klausel "Frei von Kriegsmoleste" (H...
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